45-Tage-Regel

Sie können bis 45 Tage VOR Ablauf des flugmedizinischen Zeugnisses zu einer Verlängerungsuntersuchung kommen, in dem Fall gilt das neue Zeugnis ab dem tatsächlichen Ablaufdatum.
Also zB. Gültigkeit bis: 27.6.2019
Verlängerungsuntersuchung am: 14.05.2019
„neue“ Gültigkeit bis: 27.6.20XX (je nach Alter)

Meldepflicht für Luftfahrtpersonal

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