Erkrankungen, Operationen, Medikamente, Zweifel

Wenn Sie als Inhaber eines gültigen Medicals selbst Zweifel haben ausreichend fit zu sein, Ihrer Aufgabe als Flugpersonal nachzukommen*, sollten Sie den Rat eines Fliegerarztes einholen.

Ihren Fliegerarzt informieren müssen Sie …

  • bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 12 Stunden
  • im Falle eines chirurgischen Eingriffes,
  • vor Beginn regelmäßiger Medikamenteneinnahme, die anlässlich der letzten Untersuchung noch nicht notwendig war
  • wenn Sie auch nur vorübergehend oder fallweise Medikamente einnehmen müssen und Zweifel bestehen, ob diese mit Ihrer Tätigkeit als Flugbesatzungsmitglied vereinbar sind (zB “Heuschnupfenmittel”)
  • wenn neuerdings Brille oder Kontaktlinse (“korrigierende Sehhilfe”) notwendig wird**
  • nach einem erheblichen Unfall bzw. einer Verletzung, so bald wie möglich
  • Erkrankung länger als 21 Tage
  • Schwangerschaft

* also als Pilot zu fliegen, auch als Privatpilot, FlugbegleiterIn, usw.;
gilt für jede Art der Tätigkeit, wofür Sie ein Medical besitzen

** Augenlasern macht vorübergehend untauglich, Sie müssen diesen Eingriff Ihrem AME melden

Meldepflicht für Luftfahrtpersonal

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