Führerschein

Sie müssen vor der Erteilung des Führerscheins der Behörde ein Gutachten vorlegen, in dem ein Arzt die gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Fahrzeuges bestätigt.
Dieser Arzt muss in der Liste der “sachverständigen Ärzte” eingetragen sein und somit berechtigt sein, diese Untersuchung durchzuführen.

Sie dürfen bei diesem Arzt in den letzten 5 Jahren nicht in regelmäßiger Behandlung gewesen sein.

Falls der Arzt Ihnen aufgrund bestimmter Erkrankungen kein positives Gutachten ausstellen kann, muss er Sie zum Amtsarzt überweisen.

Ich freue mich sehr, wenn ich Sie auf Ihrem Weg zum Führerschein oder zur LKW-Führerscheinverlängerung ärztlich beraten kann. Als “sachverständiger Arzt” darf ich entsprechende medizinische Gutachten ausstellen.

Falls Sie Brillenträger und/oder Kontaktlinsenträger sind, nehmen Sie bitte Ihre aktuelle Brillenverschreibung mit.
Falls Sie Kontaktlinsenträger sind, nehmen Sie bitte alle Utensilien zum Entfernen und Einsetzen (und Ihre Brille) mit.

Andere ärztliche Befunde nehmen Sie bitte ebenfalls mit.

Ebenso ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

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Führerschein C und D: Gültigkeit und Verlängerung (lt. WKO)